Die Stadt Halver hat das Ziel, den insgesamt knapp 4 ha großen Bereich am nordöstlichen Stadtrand südlich der B229 zu erschließen und einer Bebauung zuzuführen. Das Gebiet ist planungsrechtlich dem baulichen Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Bislang ist der Bereich überwiegend als private landwirtschaftliche Fläche genutzt. Das Gebiet hat den Anspruch einer ökologischen Ausrichtung. Ein Thema ist dabei die Begrünung und der Umgang mit den anfallenden Niederschlagswasser, welches hier über Muldenrigolen einer Versickerung und Verdunstung zugeführt werden soll.